Garantie
EBKEgewährt auf jeden Fahrradrahmen eine Garantie von zwei (2) Jahren ab Lieferdatum auf Verarbeitungs- und Materialfehler. Für alle Teile und Zubehörteile gilt eine Garantie von zwei (2) Jahren ab Lieferdatum. Für den Verkauf im Outlet gilt eine andere Garantiezeit (eine Garantiezeit von einem (1) Jahr), unbeschadet der anderen Bedingungen in Artikel 12. Diese andere Garantiezeit wird während des Bezahlvorgangs für Ihren Kauf angegeben.
Diese Garantie ist ausdrücklich auf den Ersatz eines defekten Rahmens oder defekter Teile beschränkt und stellt das einzige Rechtsmittel der Garantie dar. Ungeachtet lokaler gesetzlicher Rechte verlängert eine Reparatur/ein Ersatz im Rahmen einer Garantie die Garantiezeit nicht. Diese Garantie gilt für den ursprünglichen Eigentümer und ist für den verbleibenden Zeitraum übertragbar, falls das Fahrrad von einem neuen Eigentümer gekauft wird.
Garantieansprüche müssen direkt bei Ihrer Verkaufsstelle in Ihrem Land oder in unserem Online-Shop geltend gemacht werden. Ein Kaufbeleg ist erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Karton aufzubewahren, da Ersatzkartons nicht von der Garantie abgedeckt sind. Wenn Sie einen Ersatzkarton benötigen, senden wir Ihnen gegen eine zusätzliche Gebühr einen zu.
Diese Garantie deckt keine normale Abnutzung, unsachgemäße Montage oder anschließende Wartung ab, einschließlich Schäden, die durch unsachgemäßen Austausch von Teilen, Verbrauchsteilen wie Reifen oder nicht autorisierten Einbau von Teilen oder Zubehör entstehen. Die Garantie gilt nicht für Schäden oder Ausfälle aufgrund von Unfällen, Fehlgebrauch, Missbrauch, Vernachlässigung oder Nichtbefolgen von Anweisungen. Jede nicht autorisierte Veränderung des Rahmens oder der Komponenten macht diese Garantie ungültig. Die Garantie gilt nicht im Falle einer Kopie, Veränderung, Reverse Engineering, Dekompilierung, Demontage oder sonstigen Manipulation des Produkts, seiner Komponenten und/oder der Dienste. EBKE ist nicht verantwortlich für Neben- oder Folgeschäden. Diese Garantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers.
Die eingebaute Batterie des Produkts, Batterieersatz und Batteriezubehör sind so konzipiert, dass sie nach 500 Ladezyklen innerhalb der in Artikel 12.1 dieser Bedingungen beschriebenen Garantiezeit mindestens 70 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb der Garantiezeit fünfhundert Mal von 0 % auf 100 % aufladen können sollten, bevor die Anfangskapazität unter 70 % fällt.
Wenn die eingebaute Batterie, der Motor oder der Controller Ihres Fahrrads eine Garantiereparatur erfordert, repariert EBKE das Gerät oder ersetzt es nach alleinigem Ermessen von EBKE durch ein neues, überholtes oder wiederaufbereitetes Teil. Der Garantieaustausch versetzt das Fahrrad möglicherweise nicht in einen "neuwertigen" Zustand, aber beim Austausch einer Batterie stellt EBKE sicher, dass die Energiekapazität der Ersatzbatterie mindestens der der Originalbatterie vor dem Auftreten des Defekts entspricht, wobei andere Faktoren, einschließlich des Alters und der Laufleistung des Fahrrads, berücksichtigt werden.
Die Bedingungen dieser Garantie gelten nicht, wenn Sie Ihr Fahrrad in ein anderes Land als das Land bringen, in dem Sie das Fahrrad gekauft haben, es sei denn, EBKE bietet Dienstleistungen im Bestimmungsland an oder Sie übernehmen die anfallenden Versandkosten.
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie EBKE innerhalb der geltenden Garantiezeit benachrichtigen und das Fahrrad während der regulären Geschäftszeiten auf Ihre Kosten an ein EBKE-Servicezentrum oder eine EBKE-zertifizierte Werkstatt in Ihrem Land liefern. Den Standort des nächstgelegenen Servicestandorts finden Sie auf der EBKE-Website für Ihre Region. Der Standort der EBKE-Servicezentren und EBKE-zertifizierten Werkstätten kann sich jederzeit ändern. Die aktualisierte Liste der Servicestandorte wird und bleibt auf der EBKE-Website für Ihre Region veröffentlicht. Wenn Sie EBKE kontaktieren, halten Sie bitte die Rahmennummer und die Fahrrad-ID des Fahrrads sowie eine Beschreibung des Defekts bereit. Indem Sie einen (Garantie-)Servicetermin vereinbaren, stimmen Sie zu, dass EBKE Fahrraddaten verwendet, um den Defekt aus der Ferne zu diagnostizieren und das Fahrrad auf die neueste Firmware zu aktualisieren.
Wenn Sie Rückrufen von EBKE für Teile Ihres Fahrrads nicht nachkommen, gehen alle daraus entstehenden Schäden zu Ihren Lasten.
EBKE muss eine angemessene Zeit für die Durchführung der Reparatur und/oder der Services eingeräumt werden. Umstände wie beispielsweise die Nichtverfügbarkeit von Teilen und/oder Komponenten können die Fertigstellungszeit beeinflussen. Nach Benachrichtigung durch EBKE über die Fertigstellung der Fahrradreparaturen und/oder -wartung sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Fahrrad auf eigene Kosten abzuholen, andernfalls werden angemessene tägliche Lagergebühren erhoben
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